Häufige Fragen
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die private Pflegeperson (z. B. Angehörige) vorübergehend verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen.
In dieser Zeit übernehmen wir die Betreuung zuverlässig und liebevoll.
Wir bieten Verhinderungspflege stundenweise an – ideal zur kurzfristigen Entlastung, ohne stationäre Unterbringung.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn:
die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist
Wie hoch ist der Anspruch?
Ab Pflegegrad 1: 131 € monatlich (1.572 € jährlich)
Ab Pflegegrad 2: kombiniert mit Verhinderungspflege bis zu 3.539 € jährlich
👉 Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wichtig:
Stundenweise Verhinderungspflege wird nicht auf die Kurzzeitpflege angerechnet – andere Leistungen bleiben erhalten.
Wie kann ich Sie kontaktieren?
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Unser Service für Sie
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Unterstützung bei der Antragstellung
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich
Mit Herz betreut. Mit Sorgfalt versorgt.
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