Häufige Fragen

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die private Pflegeperson (z. B. Angehörige) vorübergehend verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen.

In dieser Zeit übernehmen wir die Betreuung zuverlässig und liebevoll.

Wir bieten Verhinderungspflege stundenweise an – ideal zur kurzfristigen Entlastung, ohne stationäre Unterbringung.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn:

  • die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist

Wie hoch ist der Anspruch?
  • Ab Pflegegrad 1: 131 € monatlich (1.572 € jährlich)

  • Ab Pflegegrad 2: kombiniert mit Verhinderungspflege bis zu 3.539 € jährlich

👉 Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wichtig:
Stundenweise Verhinderungspflege wird nicht auf die Kurzzeitpflege angerechnet – andere Leistungen bleiben erhalten.

Wie kann ich Sie kontaktieren?

Klicken sie auf diese Schaltfläche, um Kontakt mit uns aufzunehmen und sich unverbindlich beraten zu lassen.

Unser Service für Sie

  • Persönliche Beratung

  • Unterstützung bei der Antragstellung

  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich